Mitbestimmung
Teilhabe, Selbstbestimmung und Mitbestimmung sind grundlegende Rechte aller Menschen. Für Menschen mit Beeinträchtigungen bilden die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und
das Wohn- und Teilhabegesetz eine wichtige Grundlage für die Gewährleistung der Mitbestimmung.
Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG) haben Menschen, die in Wohneinrichtungen leben, ein Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht. Sie wählen einen Beirat, der ihre Interessen vertritt.
Unser Beirat
Der Alexianer Wohn- und Beschäftigungsverbund Aachen erfüllt selbstverständlich die Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes. Es gibt einen Heimbeirat für alle Wohneinrichtungen. Klientinnen und Klienten aus allen Sozialräumen sind am Beirat beteiligt.
Der Gesamtbeirat der Wohneinrichtungen vertritt die Interessen der Menschen, die in den Wohneinrichtungen Haus Martin, Maria Haus, Haus Augustinus, Haus Katharina, Haus Michael und Haus Barbara leben.
Er kümmert sich um die Probleme der Klientinnen und Klienten, nimmt Beschwerden entgegen, organisiert Feste und Veranstaltungen und tauscht sich über aktuelle Themen aus, die die Wohneinrichtungen betreffen.
Zusätzlich ist der Beirat eingebunden in die Strukturen des Alexianer Wohn- und Beschäftigungsverbundes Aachen insgesamt.
Aktivitäten sind hier zum Beispiel:
- Teilnahme an Sozialraumforen der einzelnen Sozialräume
- Unterstützung bei übergreifenden Urlaubs- und Freizeitaktivitäten
- Mitwirkung bei der Umsetzung von Lokalen Teilhabekreisen (Konzept des CBP im Caritasverband Deutschland)
- Aufbau eines Beratungsgremiums für den Beirat
- Informationen über Aktivitäten in den Quartieren der StädteRegion Aachen
- Beteiligung der Beiratsmitglieder an internen und externen Fortbildungsmaßnahmen
- Förderung von Inklusionsmaßnahmen in den Sozialräumen
- Durchführung gemeinsamer Sitzungen